Hauptstrasse 103
66709 Weiskirchen
Tel.: 06871 / 91000
FAX: 06871 / 91002
 

Was sagt der Gesetzgeber dazu?
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (Az.4 Str654/79) entschieden, dass man sich bei einer Manipulation seines Tachos noch nicht einer Fälschung technischer Daten schuldig macht, da die Wegstreckenanzeige in einem Kraftfahrzeug keine technische Aufzeichnung des Kilometerstands im Sinne von §268 StR sei. Wer dagegen sein Auto verkauft und dabei den tatsächlichen Kilometerstand verschweigt, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen, der betrügt den Käufer. Darauf steht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und der betrogene Käufer kann den Kaufpreis zurückfordern.
Der Tachostand muß dem Käufer mitgeteilt werden!
Kann man die Umprogrammierung des Tachos nachvollziehen?
Nein, da alle Speicherplätze des KM-Standes überschrieben werden.
Es ist also im Nachhinein nicht feststellbar, ob der Tachostand geändert worden ist.
Wird die Fahrzeugtechnik möglicherweise von
der Programmiersoftware beschädigt?
Nein, die Programmiersoftware überschreibt nur die Daten des Km-Speicherplatzes, ohne das Fahrzeug oder die Instrumente zu beschädigen.
Ist der Besitz der Software oder das Anbieten dieser Dienstleistung verboten?
Nein, weder Besitz noch Dienstleistung sind in Deutschland verboten. Jeder kann mit seinem Tacho machen, was er will- es sei denn, es handelt sich um ein Tacho mit Fahrtenschreiber. Beim Verkauf des Fahrzeugs muß der Käufer jedoch auf den veränderten Tachostand aufmerksam gemacht werden (s.o.).

Wir reparieren auch Ihren unsachgemäß eingestellten oder defekten Tacho
Eine Einstellung von Leasing- bzw. Mietwagen wird von uns nicht durchgeführt.

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns doch einfach an: 06871 / 91000
oder schicken Sie uns eine E-mail!


Klicken Sie hier für eine Wegbeschreibung.