 |
Was
sagt der Gesetzgeber dazu? |
Der
Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (Az.4 Str654/79) entschieden,
dass man sich bei einer Manipulation seines Tachos noch nicht einer
Fälschung technischer Daten schuldig macht, da die Wegstreckenanzeige
in einem Kraftfahrzeug keine technische Aufzeichnung des Kilometerstands
im Sinne von §268 StR sei. Wer dagegen sein Auto verkauft und
dabei den tatsächlichen Kilometerstand verschweigt, um einen
höheren Kaufpreis zu erzielen, der betrügt den Käufer.
Darauf steht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und der
betrogene Käufer kann den Kaufpreis zurückfordern.
Der Tachostand muß dem Käufer mitgeteilt
werden! |
|
Kann
man die Umprogrammierung des Tachos nachvollziehen? |
Nein,
da alle Speicherplätze des KM-Standes überschrieben werden.
Es ist also im Nachhinein nicht feststellbar,
ob der Tachostand geändert worden ist. |
|
Wird
die Fahrzeugtechnik möglicherweise von
der Programmiersoftware beschädigt? |
Nein,
die Programmiersoftware überschreibt nur die Daten des Km-Speicherplatzes,
ohne das Fahrzeug oder die Instrumente zu beschädigen. |
|
Ist
der Besitz der Software oder das Anbieten dieser Dienstleistung verboten? |
Nein,
weder Besitz noch Dienstleistung sind in Deutschland verboten. Jeder
kann mit seinem Tacho machen, was er will- es sei denn, es handelt
sich um ein Tacho mit Fahrtenschreiber. Beim Verkauf des Fahrzeugs
muß der Käufer jedoch auf den veränderten Tachostand
aufmerksam gemacht werden (s.o.). |
Wir
reparieren auch Ihren unsachgemäß eingestellten oder
defekten Tacho
Eine Einstellung von Leasing-
bzw. Mietwagen wird von uns nicht durchgeführt.
Haben
Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns doch einfach an: 06871 / 91000
oder schicken Sie uns eine E-mail!
Klicken Sie hier für eine Wegbeschreibung.
|